Geldgeschenke vom Staat sichern

Staatliche Förderung machts möglich

Ab dem 01.01.2024 hat sich die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) verdoppelt. Demnach können alle Arbeitnehmer die staatliche Förderung erhalten, deren zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro bei einer Alleinveranlagung beziehungsweise 80.000 Euro bei einer gemeinsamen Veranlagung nicht übersteigt.

Nutzen Sie daher noch bis zum 31. Dezember 2024 die Gelegenheit und sicheren Sie sich rückwirkend für das gesamte Jahr die Förderung des Staates - egal, ob beschäftigt, selbstständig, in Ausbildung oder im Studium.

Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche staatlichen Förderungen für Sie passend sind und wie Sie Ihre Finanzen mühelos optimieren können.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei Ihrer Beraterin/Ihrem Berater. Wir freuen uns mit Ihnen über die beste Fördermöglichkeit zu sprechen.

Stand: November 2024