Wenn der Chef beim Sparen hilft

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Berufsanfänger direkt mit dem Sparen loslegen.

Wer eine Ausbildung beginnt oder nach dem Studium mit dem ersten Job startet, freut sich vor allem auf eins: endlich eigenes Geld verdienen. Oft stehen teure Ausgaben für die erste eigene Wohnung an, oder man möchte vielleicht vorher noch eine Reise machen. Ideen, das Geld auszugeben, gibt es sicher viele. Also besser das Sparen auf später verschieben und erst einmal die Vorzüge des ersten Gehalts genießen? Wer clever ist, spart mit vermögenswirksamen Leistungen!

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Viele Berufstätige erhalten bis zu 40 Euro im Monat vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die Arbeitgeber unterstützen damit die Vermögensbildung ihrer Mitarbeiter. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber an vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur VL-Sparrate dazugibt.

Ihr Weg zum VL-Sparen

  • Fragen Sie Ihren Chef oder die Personalabteilung, ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen dazugibt
  • Zahlt Ihr Arbeitgeber den Höchstbetrag von 40 Euro? Wenn nicht, überlegen Sie, ob Sie den Betrag aufstocken möchten
  • Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater über vermögenswirksame Leistungen, die zu Ihnen passen
  • Sofern Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, können Sie diese im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung beantragen

Wir sind der Finanzpartner an Ihrer Seite

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, seine vermögenswirksamen Leistungen anzulegen. Unsere BeraterINNEN stehen Ihnen jederzeit gerne für alle Rückfragen zur Verfügung.

Stand: August 2022