Hinweis

Aufgrund technischer Probleme ist eine AGB-Zustimmung bis 01.07.2022 nur eingeschränkt möglich:

- Zustimmung über den Geldautomaten
- Zustimmung per Zusendung des unterschriebenen Briefes
- Zustimmung in der Filiale

Momentan keine Zustimmung über die Banking-App oder E-Banking (Onlinebanking) sowie QR-Code möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Worum geht es?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Nach diesen Bestimmungen galt die Zustimmung des Kunden zu Text- und Preisänderungen als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.


Was ist jetzt zu tun?

Jetzt ist es wichtig, Klarheit über die neuen Vertragsbedingungen sowie über die aktuellen Leistungen und Entgelte zu erhalten. Deshalb müssen wir – Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren. Das betrifft:

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die Sonderbedingungen
  • das Preis- und Leistungsverzeichnis

Kunden, die per Brief angeschrieben wurden, stimmen wie folgt zu:

  • Zustimmung per persönlichem QR-Code (zu finden auf Ihrem Schreiben) oder
  • Zustimmung durch Rückgabe des unterschriebenen Formulars (liegt Ihrem Schreiben bei)

Kunden mit OnlineBanking:

1. Download der zur Verfügung gestellten Dokumente

2. Klick auf den Button "Zustimmen"


Für weitere Informationen können Sie sich gerne an Ihre Filiale oder Ihren Kundenberater wenden.

Alle anderen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns bleiben so, wie sie sind. Falls es Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung gibt, bleiben diese von unserer Vereinbarung unberührt.

Ab sofort können Sie uns Ihre Zustimmung ganz bequem in unseren BankingApps sowie an unseren Geldausgabeautomaten und SB Überweisungsterminals erteilen!

Für minderjährige Kinder benötigen wir die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, da auch hier die Allgemeinen Geschäft- und Sonderbedingungen als Grundlage akzeptiert werden müssen.