Für die Region Zustiftungen und Spenden möglich
Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf.
Die Stiftung der Raiffeisenbank Neumarkt i.d.OPf. eG - In der Region für die Region
Für die Region Zustiftungen und Spenden möglich
Die Stiftung der Raiffeisenbank Neumarkt i.d.OPf. eG - In der Region für die Region
In Deutschland übernimmt der Staat traditionell viele soziale und kulturelle Aufgaben. Doch seine finanziellen Möglichkeiten sind heute begrenzt. Wo der Staat sich zurückzieht, können Stiftungen Freiräume füllen. Das Stiften wird so zum Ausdruck von Verantwortung für die Gesellschaft.
Die Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf. ist eine Initiative der Raiffeisenbank Neumarkt i.d.OPf. eG. Sie unterstützt das Gemeinwesen und will zu ehrenamtlichen Engagement motivieren. Die Stiftung wurde durch die Bank mit einem Startkapital in Höhe von 250.000 Euro ausgestattet und kann durch Zustiftungen weiter aufgestockt werden.
Am 28. Juli 2016 wurde durch die Regierung der Oberpfalz die Anerkennungsurkunde überreicht. Sitz der Stiftung ist Neumarkt i.d.OPf..
Durch finanzielle oder sachliche Mittel fördert die Stiftung die Bevölkerung im Geschäftsgebiet. Sie verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Diese umfassen die Förderung:
Telefon: 09181 233-281
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Nachfolgend sehen Sie unsere aktuellen Projekte. Detaillierte Informationen zur Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf. finden Sie in unserem Report.
Ein lang gehegter Wunsch der Kinderkrippe "Haus der kleinen Füße" ging in Erfüllung.
Die Beweglichkeit der Kleinsten soll weiter gefördert werden im Kindergarten St. Pius.
Ein Herz für Kinder: Katholischer Kindergarten St. Nepomuk in Breitenbrunn erhielt 800 Euro.
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Sie haben mehrere Möglichkeiten, mit Zuwendungen die Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf. zu unterstützen. Wir freuen uns über kleine und große Beträge.
Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungsvermögen. Damit tun Sie dauerhaft Gutes, denn die daraus erwirtschafteten Erträge werden satzungsgemäß für gemeinnützige Projekte und Maßnahmen im Stiftungsgebiet verwendet.
Bitte bei der Überweisung als Verwendungszweck "Zustiftung" angeben.
Ab einem Betrag von 100.000 Euro können Sie die Zustiftung mit Ihrem Namen verbinden und einem satzungsgemäßen Einzelzweck zuordnen.
Sie können die Arbeit der Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf. auch mit einer Geldspende fördern. Dann wird jeder gespendete Euro zeitnah für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt.
Bitte bei der Überweisung als Verwendungszweck "Spende" angeben.
IBAN: DE43760695530001064100
BIC: GENODEF1NM1
Die Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf. ist durch das Finanzamt Amberg als steuerbegünstigt anerkannt. Das heißt, Spenden und Zustiftungen können steuerlich geltend gemacht werden. Bitte geben Sie bei einer gewünschten Zuwendungsbestätigung im Verwendungszweck zusätzlich Ihre vollständige Adresse an. Unter 300 Euro reicht grundsätzlich der Kontoauszug als vereinfachter Spendennachweis.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung. Dafür herzlichen Dank im Voraus!
Die Gründung einer Stiftung ist nicht selten der Höhepunkt des erreichten Lebenswerks. Gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, der Wille, die Zukunft mitzugestalten, die Absicherung der Familie oder der Erhalt des Unternehmens – Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten und erfordern einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Die Raiffeisenbank Neumarkt i.d.OPf. eG teilt die Leidenschaft des Stifters für seine Stiftung. Wir stehen für Stabilität, Sicherheit und Werterhalt. Das sind die besten Voraussetzungen, um eine Stiftung erfolgreich zu begleiten.
Unter dem Dach der Raiffeisen-Stiftung Neumarkt i.d.OPf. können Sie Ihre eigene Stiftung treuhändisch verwalten lassen. Treuhänderische Stiftungen sind unselbstständige gemeinnützige Stiftungen und werden durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder gegründet. Das Vermögen wird jedoch getrennt verwaltet und verfolgt damit ausschließlich den vom Stifter festgelegten Stiftungszweck.
Sie müssen von der Stiftungsbehörde weder anerkannt noch beaufsichtigt werden. Dadurch lässt sich diese Stiftungsform einfach gründen und kostengünstig verwalten.
Die Stiftung wird vom Stiftungsvorstand gesetzlich vertreten und zusammen mit dem Stiftungskuratorium verwaltet.
Der Vorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungskuratoriums die Geschäfte der Stiftung.
Telefon: 09181 233-220
Telefon: 09181 233-250
Das Kuratorium bestellt, berät und überwacht den Stiftungsvorstand und entscheidet über die Verwendung der Stiftungsgelder.
Telefon: 09181 233-0
Telefon: 09181 233-0
Telefon: 09181 233-0