BGH-Urteil vom 27. April 2021

Der Bundengerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen durchgeführte Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam.

Zum Hintergrund

Für die Raiffeisenbank Neumarkt i.d.OPf. eG war und ist eine von Fairness und Transparenz geprägte Geschäftsverbindung auf Augenhöhe selbstverständlich. Die Allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen stellen die Basis für ein rechtssicheres Vertragsverhältnis dar. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass unsere guten Leistungen einen angemessenen Preis rechtfertigen.

Diese Bedingungen und Preise müssen von Zeit zu Zeit an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Bisher haben wir das mit einem für Sie und für uns einfachen, bequemen und ressourcen-schonenden Prozess (sogenannter Änderungsmechanismus) ändern können. So haben wir Sie mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden umfassend und transparent über die Änderungen informiert. Wir durften Ihre Zustimmung voraussetzen, wenn Sie nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieser Änderungsmechanismus ist durch das Urteil des BGHs als unwirksam erklärt worden.

Was heißt das für Sie?

Wir benötigen künftig von Ihnen eine aktive Zustimmung zu den aktuell geltenden Preisen und Bedingungen. Dies ist nötig, damit wir wieder eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtsicher und klar ist.

Sie haben noch Fragen zu AGB- oder Entgeltinformationen?

Gerne steht Ihnen Ihr persönlicher Berater oder unser KundenServiceCenter zur Verfügung:

Telefon: 09181 233-0

E-Mail: info@raiba-neumarkt-opf.de

Postadresse: Untere Marktstr. 11, 92318 Neumarkt i.d.OPf.